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  • Was gibt es eigentlich Neues zu den Investoren auf dem RAW – Gelände?

    Nein.
    Heute wollen wir nicht über die (Erdöl) Geschäfte von Herrn Zeligman berichten.
    Das überlassen wir jetzt erst einmal anderen Medien und konzentrieren uns darauf, den Rechtsstreit mit ihm und seiner Firma weiter zu führen. Das Urteil des Landgerichts schreit geradezu danach, empört den Kopf zu schütteln und mit aller Kraft weiter zu machen.

    Aber.
    Es gibt ja genug anderes rund um die Entwicklung des ehemaligen RAW – Geländes, was sich lohnt, zu erzählen und einzuordnen.

    Ein wenig hat uns die MAZ darauf gebracht. Die berichtete Anfang Oktober von archäologischen Funden auf dem Gelände – um dann im letzten Abschnitt fast schon beiläufig zu schreiben:
    „Mirco Nauheimer, der Geschäftsführer der The RAW Potsdam GmbH und Vertreter des Investors Michael Zeligman, wollte sich allerdings auch auf mehrfache Anfrage nicht weiter zum Stand des Bauprojekts äußern.“
    Und: „Wann die Grundsteinlegung und Fertigstellung geplant sind und wer die seit 2018 versprochenen High-Tech-Ankermieter sein werden, ist nicht bekannt.“https://www.maz-online.de/lokales/potsdam/raw-potsdam-archaeologische-ergebnisse-liegen-vor-doch-ein-baustart-ist-nicht-in-sicht-E5OWYOH6AFEB7E4NC7N6ZM4B6Y.html
    Zusammengefasst heißt das aus unserer Sicht: Da passiert gerade offenbar nicht so viel. Trotz der im Sommer erteilten Baugenehmigung sieht es nicht danach aus, also ob jetzt mit Elan und Euphorie an den Bau des so gepriesenen „Creative Village“ gegangen würde.
    Dass es noch keine belastbaren Informationen über die „Ankermieter“ gab, haben wir schon oft kritisiert. Wenn man bedenkt, was sich seit 2018 auf dem Gebiet der IT Unternehmen getan hat, die Krise der großen Digitalkonzerne in den USA kennt und die Folgen von Corona und Homeoffice einrechnet – ist das auch kein Wunder.

    Vielleicht ist es ja auch so, dass alle Beteiligten ganz viel anderes zu tun haben.
    Mirco Nauheimer ist eben auch Geschäftsführer in einigen anderen Unternehmen. Immerhin entwickelt er als einer der Geschäftsführer der Euromovement Industriepark GmbH auch den ehemaligen Flugplatz in Drewitz bei Jänschwalde als Gewerbegebiet – https://www.euromovement.de/
    Auch hier scheint er im Auftrag von Herrn Zeligman tätig zu sein, denn laut Gesellschafterauszug des Unternehmens Euromovement Energiepark GmbH ist mit einem Anteil von 16,67 % eine Althafen IV GmbH beteiligt, auch deren Geschäftsführer ist Mirco Nauheimer. Hauptgesellschafter von Althafen IV ist ein in Zypern gelistetes Unternehmen – die Finox Enterprises Ldt.
    Das halten wir mal fest, denn auf Althafen Unternehmen und Unternehmen auf Zypern werden wir noch öfter stoßen.

    Seit Januar 2022 gibt es aber auch eine neue Gesellschafterliste der RAW Potsdam GmbH.
    Neben der bekannten Green Palmers Holdings Ldt. mit Sitz in Limassol/ Zypern gibt es drei neue Gesellschafter: VK Invest GmbH, MN ReAl Vermögensverwaltung GmbH und die AM Invest GmbH. In einer ist eine Manuela Nauheimer Geschäftsführerin. Der Gesellschafteranteil der ersten beiden GmbHs liegt übrigens genau bei 10,1 % – zufällig die Grenze für sogenannte Share Deals – mit denen man sich die Grunderwerbsteuer spart, die seit Dezember 2021 vom Gesetzgeber neu festgelegt wurde.
    Über die Gründe, die Eigentümerstruktur – oder hier erst einmal die Gesellschafterstruktur der RAW Potsdam GmbH zu diversifizieren, wollen wir nicht spekulieren, zumindest das Risiko wurde aber damit gestreut.
    Weiß eigentlich die Stadt Potsdam von diesen Wechseln in der Eigentümerstruktur?

    Bei der AM Invest GmbH taucht dann – nicht zum ersten Mal – der Name Alexander Mojaev als Geschäftsführer auf.
    Wir kennen ihn schon einige Zeit, weil es bei ihm vielfältige Verbindungen zum Unternehmen Trockland gibt.
    Ab jetzt müssen wir wieder vorsichtig sein, den Trockland hatte uns 2019 das erste Mal mit rechtlichen Mitteln bedroht, als wir über die Verbindungen des Unternehmens nach Potsdam berichteten.
    Aber da hilft uns jetzt glücklicherweise Herr Zeligman selbst weiter, der über seinen Anwalt C. Partsch in dem Antrag auf einstweilige Verfügung stolz verkünden ließ: „Er ist darüber hinaus seit vielen Jahren auf dem Immobilienmarkt in Berlin mit seiner Firma Althafen Real Estate GmbH tätig.“
    Und der Blick auf eben dieses Immobilienunternehmen zeigt sogleich: Auch da gibt es genug Verbindungen zu Trockland–Strukturen. Gleich auf der offiziellen Webseite heißt es, dass das Projekt PIER 61/ 64 in Kooperation mit Trockland verwirklicht wird. Geschäftsführer der FFE PIER 61-63 ist der bereits genannte Alexander Mojaev. CompanyHouse listet übrigens Dutzende Verbindungen von Mojaev zu Trockland und seinem CEO Yeheskel Nathaniel auf. Gesellschafter der FFE PIER 61-63 sind laut Gesellschafterauskunft die Trockland Pier 61/63 und eine VATOUNIO INVESTMENTS Ldt. – wieder einmal mit Sitz in Limassol in Zypern.

    Hier kann man alle diese Verbindungen gut nachvollziehen.

    Zum Immobilienunternehmen Trockland gibt es vor allem in der Berliner Zeitung viele – immer noch nachlesbare Veröffentlichungen. Vor allem die Projekte am Checkpoint Charlie und das bereits dargestellte am Spreeufer gleich bei der East Side Gallery haben immer wieder Anlass für intensive gesellschaftliche Debatten gegeben. Als Teil des großen Investitionsprojektes Mediaspree hatten Parteien und Aktivist*innen der Initiative „Mediaspree versenken“ jahrelang vergeblich versucht, dieses Luxusprojekt zu verhindern: https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/in-zwei-jahren-soll-das-neue-kleine-stuck-stadt-am-wasser-fertig-sein-5554336.html

    Um so wichtiger ist es, dass wir endlich eine soziale Erhaltungssatzung für Gebiete Teltower Vorstadt und Babelsberg Süd bekommen haben. Dank des jahrelangen Engagements der Anwohnerinitiative Teltower Vorstadt hat die Stadtverordnetenversammlung im September nach vielen Jahren mühsamen Kampfes endlich den entscheidenden Beschluss dafür gefasst: https://initiative-teltower-vorstadt.de/blog/category/offizielles/

    Wir sind gespannt, wie es weiter geht, was andere recherchieren und veröffentlichen und was Herr Zeligman nun wirklich auf dem ehemaligen RAW – Gelände tut.

  • Soliparty!

    No RAW! Stadt für Alle Soliparty!

    24. November // ab 20:00 Uhr // Datscha

    Wir dokumentieren den Aufruf einer Soligruppe:
    Das Netzwerk Potsdam „Stadt für Alle“ hat Stress, so DavidgegenGoliathmässig, nicht mit der Polizei, sondern mit einem Milliardär.
    Der tut einiges, um zu verhindern, dass öffentlich bekannt(er) wird, womit sein GmbH-Konstrukt das IT-Projekt auf dem ehemaligen RAW- Gelände finanziert: nämlich mit Gewinnen aus dem Handel mit russischem Öl.
    Auch vor dem Krieg mindestens anrüchig, danach für Alle, die meinen, Krieg ist scheisse, ein NoGo.
    Sollte man denken, nicht aber in Potsdam. Schweigen in der Politik, ein Urteil vom Landgericht, zu dem uns der Begriff Rechtsbeugung in den Sinn kommt und das Kosten verursacht, die den Aktivist*innen das Maul stopfen könnten!

    Deswegen muss das Netzwerk Geld organisieren, um die bisherigen Kosten zu decken – aber auch um weiter machen zu können!

    Eine Party verbindet dabei das Nützliche mit dem Guten.

    Also kommt rum für:

    • Input und Diskussion: Stadt für alle und der RAW Investor – warum wir vor Gericht gelandet sind, was ein SLAPP ist, wie wir uns wehren und was ihr tun könnt (20 Uhr)
    • Spekulantius! Sticker Album Release – Unser Beitrag zu euren Weihnachtsgeschenken
    • Mucke von Zirkus Zirkus
    • Glitzersolitattoos
    • alkoholische Barrels mit schwarzem Gold
    • Disko für oben und unten mit: MichaPalimm & Axim Noise, Glemmer und Schlemmer, Divina Corvorum, OlleErich, Katinka
    • Visuals von Flow

    Außerdem:

    Wir wählen den größten Immobilienhai der Stadt! Das mobile Wahlbüro öffnet nach dem Konzert und presst euch eure Stimmen ab. Demokratie pur! Die Ergebnisse werden von internationalen, unabhängigen Beobachtern grob überschlagen und live verkündet.

    Save the date, spread the word, bringt Freunde und Verwandtschaft mit! Wir zählen auf eure Solidarität .

  • Unvermögen; kein Klima-OBM

    „Dass die Stadt nun Klage einreicht, ohne sich zuvor mit uns auszutauschen, zeigt das Unvermögen der Stadt, in einen produktiven Dialog mit der Zivilgesellschaft zu treten“, kritisiert Lorenz-Meyer, Sprecher der Bürgerinitiative „Tschüss Erdgas!“ gegenüber PNN/Tsp. am 01.11.23

    Wir teilen diese Auffassung und möchten den Vorgang kommentieren.

    Was ist passiert? Seit einigen Monaten sammelt die Initiative „Tschüss Erdgas!“ für mehr Klimaschutz Unterschriften im Rahmen eines Bürgerbegehrens. Dazu gehört, dass die rechtliche Zulässigkeit geprüft wird. Das hat die Kommunalaufsicht (das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK)) wie gesetzlich vorgeschrieben getan. Der positive Bescheid liegt seit Ende Oktober vor.

    Gegenstand der Prüfung ist nicht, ob das Begehren sinnvoll ist, sondern ob es rechtskonform ist. Anstatt in die Diskussion mit der BI und den beteiligten Verbänden und Gruppen zu gehen und deren Aktivität zu nutzen, z.B. um eine öffentliche Debatte zum Klimaschutz und den Möglichkeiten der Stadt, der Stadtwerke und eventuellen Hemmnissen, zu beginnen, droht die Stadtverwaltung eine Klage an.  

    Die Stadt warnt vor falschem Versprechen und einer „Scheinabstimmung“ und befürchtet, dass die Wärmeversorgung der Potsdamer in Gefahr gerät.

    So ein Blödsinn! Wenn die LHP und die EWP gute Argumente zur Zukunft der Energie- und Wärmeversorgung hat, dann können diese doch im Vorfeld eines Bürgerentscheides ausgetauscht werden. Zuvor könnte auch die SVV den Inhalt des Bürgerbegehrens modifizieren, und somit mögliche wirtschaftliche Fehlentwicklungen – falls es diese geben kann – abfedern oder verhindern und gleichzeitig einen klaren „Fahrplan“ der Dekarbonisierung vorlegen.

    Bürgerlichem Engagement mit Klage zu begegnen, ist nicht nur Ausdruck von kommunikativem Unvermögen, sondern ein Anzeichen von Schwäche – besonders in Bezug auf die eigenen Argumente. Es ist aber auch zutiefst Demokratie schädigend. BürgerInnen opfern Zeit und Geld, um sich für die Stadt zu engagieren und der Stadtspitze fällt nichts Dümmeres ein, als eine Klage zur Zulässigkeit einzureichen. Dies ist ja nicht das erste Mal. Vielleicht bekommt sie auch Recht. Vielleicht gewinnt die Verwaltung, aber sie verliert gleichzeitig die Bürgerinnen, die sich engagieren.

    Dialog statt Konfrontation und Frustration. Dialog ist nicht die Stärke der Stadt und des OBMs. Aber sinnvoll wäre es. Zukunftsweisender ohnehin. Die Stadt hat den Klimanotstand ausgerufen. Viel Geld für ein Klimaschutzkonzept und ein Anpassungskonzept ausgegeben. Nur an Taten mangelt es. Oder falls sie stattfinden werden sie nicht gut kommuniziert. Statt froh zu sein, dass die Bürotür des OBM nicht schon längst mit oranger Farbe verziert oder zugeklebt wurde, weil einigen jungen Menschen längst der Geduldsfaden gerissen ist, brüskiert die Stadt die Menschen, die die Zukunft der Stadt gestalten wollen.

    Potsdam kann vieles, vor allem Kulisse, aber nicht Klimaschutz. Dies zeigen die fehlende Voraussicht zur Kompensation bezüglich der absterbenden Bäume in der Stadt und auch die Auseinandersetzung um den Staudenhof. Auf der Auftaktveranstaltung der neuen Landeskompetenzstelle „nachhaltiges Bauen“ im Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte forderten die FachexpertInnen, Beton-Gebäude aus DDR-Zeiten grundsätzlich zu erhalten und damit nachhaltig umzugehen. Alles, nur nicht abreißen!

    Das ist kein Grund für die Stadt und ihre ProPotsdam inne zu halten. Die Messen sind gesungen. Das aktuell noch ein Mensch im Staudenhof wohnt, ist auch kein Grund. Die Bagger kommen trotzdem. Wer auf der einen Seite Rechtsmittel einlegt (wie beim Bürgerbegehren) und auf den Rechtsstaat verweist, sollte an anderer Stelle auch dessen Entscheidung abwarten.

    Die Pro Potsdam hatte gegen einen Bewohner, der nicht ausziehen wollte, eine Räumungsklage angestrengt. Daraufhin hat der Bewohner Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt. Jetzt hat die Gegenpartei – also die „Pro-&-Contra-Potsdam“ – die Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Landgericht Potsdam schätzt ein, dass es, falls es zu einer Verhandlung kommt, diese wohl in diesem Jahr nicht mehr stattfinden wird. Wer nicht Abwarten kann, und trotzdem die Bagger schickt, brüskiert nicht nur das Engagement, sondern auch das Rechtsempfinden der BürgerInnen.  Auch das ist eine Form von Unvermögen.

    Hier einige Links zum Weiterlesen:

    https://tschuess-erdgas.de/

    https://www.tagesspiegel.de/potsdam/landeshauptstadt/potsdamer-initiative-tschuss-erdgas-scharfe-kritik-an-burgermeister-schubert-wegen-klage-10713700.html

    https://mil.brandenburg.de/mil/de/themen/planen-bauen/kompetenzstelle-nachhaltiges-bauen-brandenburg/

  • Antisemitismus und Gedenken

    Steine fliegen in Deutschland wieder auf jüdische Einrichtungen. Gedanken an und Gedenken an den Holocaust werden aktuell. Der Bundespräsident weilt in Tansania. Es geht auch dort um den Völkermord (in DEUTSCH-OSTAFRIKA 1905/06). Erinnerung und Aufarbeitung sind notwendig. Ebenso die öffentliche Debatte zur Geschichte und zur aktuellen Weltlage. Notwendig sind auch mehr Differenzierung, weniger Diffamierung. Wir möchten Euch auf zwei Veranstaltungen in Potsdam hinweisen.

    Am 4. 11. präsentiert speaking.red im Archiv Potsdam ab 14:00 Uhr den „Historikerstreit 2.0″- Über Holocaust und Kolonialverbrechen“.

    In der Ankündigung heißt es „Auf den ersten Blick erscheint die Erinnerung an den Holocaust in Deutschland als fest etabliert, wohingegen die Anerkennung der deutschen Kolonialverbrechen noch immer gegen starke Widerstände durchgesetzt werden muss. Vor allem seit der Eröffnung des Berliner Humboldt-Forums 2021 kam es zu z.T. heftigen Debatten über Erinnerungskultur, in denen behauptet wurde, dass das Gedenken an die beiden Verbrechenskomplexe in Konkurrenz stünde. Darüber hinaus wurde polemisiert, die vorherrschende Perspektive auf die Schoah als „singuläres“ Verbrechen sogar zur Verdrängung der Kolonialverbrechen und ihrer Nachwirkungen beitrage. Wie kann verstanden werden, dass die Relativierung der Schoah heute auch in progressiven Milieus zu beobachten ist? Im Vortrag gibt einen Überblick über die Debatte, die zentrale Elemente der deutschen kollektiven Identität berührt.   Der Referent, Kai E. Schubert, ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für antisemitismuskritische Bildung der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und Doktorand am Institut für Politikwissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen. Die Veranstaltung findet im Rahmen der Bildungs- und Aktionswochen gegen Antisemitismus 2023 statt.“

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    Am 09.11.1938 und in den folgenden Tagen wurden im gesamten Deutschen Reich Geschäfte, Wohnungen und Synagogen angegriffen, zerstört bzw. niedergebrannt, jüdische Menschen in Konzentrationslager deportiert und ermordet. Der 09. November war ein weiterer, systematischer Schritt auf dem Weg zur Shoah, welche nur durch die militärische Niederlage Deutschlands beendet wurde.

    „Es ist ein historisches Versäumnis, in der Vergangenheit und auch heute, über latente sowie offene antisemitische Äußerungen hinwegzusehen. Struktureller Antisemitismus wird als solcher oft nicht erkannt oder bagatellisiert. Wir müssen da einschreiten wo Antisemitismus anfängt, sei es ein Witz, eine Beleidigung oder die Forderung nach der Vernichtung des jüdischen Staates Israel. Nur mit einer aktiven Erinnerungsarbeit können wir uns das Vergangene ins Bewusstsein bringen, mahnen und handeln. Nach wie vor gilt es jegliche Form des Antisemitismus konsequent zu thematisieren und zu bekämpfen.“ schreibt der Veranstalter, der VVN-BdA Brandenburg.

    Gemeinsam wollen wir anlässlich des 85. Jahrestages an die Schrecken und Folgen der Novemberpogrome erinnern. Kommt am 09.11.2023 um 19 Uhr zum Mahnmal für die Opfer des Faschismus am Platz der Einheit in Potsdam.

    P.S. Gedenken an Herbert Ritter am Sonntag, 12.11.2023, um 18 Uhr am Weberplatz/Babelsberg; organisiert von der Geschichtswerkstatt Rotes Nowawes

    Herbert Ritter wurde 1931 im Alter von 17 Jahren von dem Nationalsozialisten Günter Güstrau ermordet. Er war damit das erste Opfer des Faschismus in Nowawes.

  • Halbwahrheiten und Wunschdenken

    Nicht nur im Krieg ist die Wahrheit das erste Opfer. Auch beim beabsichtigten Wiederaufbau der Garnisonkirche war sie frühzeitig abhanden gekommen. Zwei Beispiele: Nur mit Spendengeldern sollte das Projekt errichtet werden, war einer der vielen falschen Aussagen. 2017 zum Reformationsjahr ist Einweihung. Am Ende hat den Bau der Turmkopie mehrheitlich der Staat bezahlt, Spenden machen nur einen Bruchteil aus. Und 2017 war lediglich der Baubeginn. Das Ende ist noch nicht absehbar. Von nachfolgenden Generationen ist manchmal die Rede.

    Vor wenigen Tagen wurde eine Tafel an der Turmkopie angebracht. Auf ihr steht entgegen der Wahrheit: „Friedrich Wilhelm König in Preussen hat diesen Thurm nebst der Garnison Kirche zur Ehre Gottes erbauen lassen“, daneben steht: „anno 1735“. Beides entspricht nicht der Wahrheit. Bauherrin der Turmkopie ist die Stiftung Garnisonkirche. Gebaut 2017 bis 2025?

    Dass der neue Turm dem barocken Original ähnlichsieht, steht außer Frage. Ähnlich klobig und größenwahnsinnig, umbaute Leere. Seine Raumstruktur ist aber eine völlig andere. Und seine Funktion soll es auch sein. Auch wenn immer wieder darüber diskutiert wird, ob nicht doch eine (teil-)militärische Nutzung, zum bspw. Opfergedenken für im Ausland gefallene Soldat*innen, stattfinden könnte. „Richte unsere Füße auf den Weg des Friedens“. Die in Stein gemeißelte Botschaft des Lukas-Evangelium, Kapitel 1, Vers 79 soll den Bruch mit der Geschichte verdeutlichen. Soll das ein Eingeständnis sein, dass die ursprüngliche Kirche eine militärische, kriegerische und somit unfriedliche, also Gott missachtende Rolle hatte? Wozu dann die Tafel, dass die Hütte zu Ehren Gottes gebaut wurde? Zu Ehren welches Kriegsgottes?

    Ungeachtet dieses Gedankengangs steht die Frage: Wollen sich Huber, Vogel, Eschenburg und Co; also die heutigen Erbauer mit der Tafel dem Preußen-König gleichsetzen? Ist das Amtsanmaßung, Größenwahn oder Realitätsverlust? Zumindest ist es eine Fake-Botschaft, die nun die Turmkopie „schmückt“. Gleichzeitig täuscht es vor, der Turm sei ein historisches Gebäude. Damit entwertet die Stiftung die echten Denkmale dieser Stadt. Nur eine kommentierte Tafel, mit dem Hinweis, dass das ursprüngliche Gebäude durch den Soldatenkönig errichtet wurde, hätte der Realität Rechnung getragen.

    Die Halb- und Unwahrheiten nehmen kein Ende. Neuste Botschaft: Der Turmbetrieb soll bald aufgenommen werden und kostendeckend sein. Ein Witz oder eine erneute Fehleinschätzung?

    „Mit einem minimalen Personalaufwand geht die Kalkulation derzeit auf“, versicherte Eschenburg der PNN.

    Nach aktuellen Aussagen der Stiftung (siehe https://www.tagesspiegel.de/potsdam/landeshauptstadt/zwolf-euro-eintritt-potsdams-garnisonkirchturm-soll-im-april-fertigwerden–haube-bis-herbst-2025-10652863.html) soll der Eintrittspreis für Turm und Ausstellung 12,- Euro betragen. Für Gruppen sowie Schüler sind Ermäßigungen geplant. Das bedeutet in einer Mischkalkulation 10,- pro Besucher*in. Bei 80.000 Menschen pro Jahr macht dies 800.000 Euro Einnahmen. Etwas mehr als noch vor zwei Jahren veranschlagt (5 €/Nase). Den Einnahmen stehen aber Kosten von 1,3 bis 1,5 Mio. € gegenüber (z.B. Personalkosten, Lernort-/Ausstellungskosten, Gebäudebetrieb, speziell die Aufzüge, technische Wartung …). Diese Einschätzung basiert auf Auskünften diverser Museen und touristischen Einrichtungen. Leider legt die Stiftung zum Turmbetrieb und ihrer Behauptung keine Zahlen vor. Leider druckt der Tagesspiegel die Aussagen zur Kalkulation auch unkontrolliert und unkommentiert ab.

    Auch die Aussage der Stiftungssprecherin Beatrix Fricke zur Eintrittspreisbildung ist irreführend: „Zudem müsse man bedenken, dass der Betrieb nicht subventioniert werde.“ Ohne Subventionen durch die Landeskirche (aktuell 500.000 Euro/Jahr) hätte die Stiftung schon längst dicht machen müssen und könnte nicht mal den Turmbetrieb aufnehmen. Nur mit weiteren Zuschüssen der EKBO kann die Kalkulation zum Turmbetrieb unserer Einschätzung nach, nicht mal annähernd „kostendeckend“ sein. Dies geht zu Lasten anderer Kirchen im Land.

    Interessant ist auch, dass die Stiftung nun schon viele Monate äußert, dass die Ausschreibung für die Turmhaube in Vorbereitung ist, aber diese nicht beginnt. Kosten für das Projekt Turmhaube kann oder will sie auch nicht benennen. Für ein öffentlich gefördertes Bauvorhaben ist dies weder transparent noch versöhnlich.

    Mehr zum Thema Bau- und Betriebskosten im Recherchebericht https://entwurf.potsdam-stadtfueralle.de/2022/02/22/millionengrab-garnisonkirche-stiftung-mit-rechenschwaeche-turmbetrieb-defizitaer/

    Hier noch eine kleine Rechenhilfe:

    Die Stiftung Garnisonkirche rechnet mit 80.000 Besucher*innen im Jahr, um den Betrieb des Turmes zu finanzieren. Etwa 225 Besucher pro Tag (bei 360 Tagen), Frühling/Sommer eher 400, Herbst/Winter eher 100. Jeden Tag 225 Menschen. Gehen wir von einer Lastverteilung innerhalb des Tages aus, sind dies in Spitzenzeiten 50 Personen. Laut Zulassung dürfen aber nur 40 Personen gleichzeitig im Turmschaft sein. Es müssten als Zeitfenstertickets verkauft werden, die wiederum kontrollintensiv (also personal- oder technikintensiv) sind. Vor dem Turm müssten sich an Potsdams lautester Straße sogar kleine Besucher*innenschlangen bilden, wenn der erhofften Andrang eintreten soll. Im Jahr 2025 können nicht mal täglich 225 Menschen den Turm besuchen, da über Wochen die Turmhaube aufgesetzt wird. Wie so oft, ist Wunschdenken der Kern des Stiftungshandels und der PR-Arbeit.

  • Stand des Rechtsstreits mit dem Erdölhändler und RAW Investor M. Zeligman

    Stand des Rechtsstreits mit dem Erdölhändler und RAW Investor M. Zeligman

    Update 1.Oktober 2024

    Nun ist auch das schriftliche Urteil da.
    Wie erwartet haben wir das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht vollständig gewonnen.
    Interessant und neu ist die Festlegung des Streitwertes. Das OLG hat ihn auf 20.000 € festgelegt. Beim Landgericht waren wir noch bei 500.000 €. Auch dies ist wieder ein klares Anzeichen eines SLAPP`s – über die Kosten für ein Verfahren zivilgesellschaftliche und kritische Stimmen mundtot machen.
    Wir müssen uns nun damit auseinandersetzen, wie es weitergeht (dies betrifft natürlich auch die Gegenseite).
    Als nächstes steht das Hauptsacheverfahren – wieder vor dem selben Landgericht an. Stellen wir uns dem weiter? Geben noch einmal so viel Geld aus? Natürlich haben wir inhaltlich Recht und dürfen dies jetzt auch wieder laut und öffentlich sagen: Zeligman und die Concept oil services haben während des russischen Angriffskriegs mit Erdöl aus Russland gehandelt.
    Mal sehen, wie wir das rechtlich weiter durchkämpfen.

    Update 9. September 2024

    Wir haben gewonnen!
    Die mündliche Verhandlung heute vor dem Oberlandesgericht im Brandenburg/ H. dauerte keine halbe Stunde.
    Die Rechtslage war eindeutig. Die Anwälte des noblen Anwaltsbüros Partsch & Partner vom Berliner Kudamm hatten so viele Formfehler begangen, dass der Präsident des OLG sofort klarstellte, dass die Einstweilige Verfügung des Landgerichtes aufzuheben sei.
    So hatten die gegnerischen Anwälte nicht fristgerecht über die neu gefasste Verfügung informiert und vor allem die vom Landgericht geforderte Sicherheitsleistung nicht erbracht.
    Der Anwalt der Gegenseite hatte zwar alle 4 Ordner des Verfahrens mit inzwischen 850 Seiten vor sich liegen und am Vortag noch einmal einen Schriftsatz von 17 Seiten eingereicht – das war vergebene Mühe. Wie einen Schuljungen belehrte ihn der Richter über die Fehler und fragte umsonst, ob er noch was Neues beizutragen hätten.
    Das Urteil wird zwar offiziell erst am 30. September verkündet, der Richter machte aber mehr als deutlich, wie es ausfallen wird.
    Damit ist das Eilverfahren juristisch beendet, die einstweilige Verfügung aufgehoben.
    Die Kosten tragen damit die Kläger und wir bekommen alle bisherigen Prozesskosten zurück.
    Toll.

    Trotzdem ist der Prozess damit natürlich nicht zu Ende.
    Inzwischen gibt es ein Hauptsacheverfahren – wieder vor dem Landgericht, was schon einmal sehr seltsam geurteilt hatte.
    Wir möchten jetzt – am Besten mit Vielen von Euch – gemeinsam überlegen, wie wir weiter machen. Dazu wird es sicher Einladungen zu Treffen geben.
    Jetzt aber können wir erst einmal feiern.
    Immerhin trägt der Erdölmilliardär jetzt die Kosten und ist vielleicht sauer auf die Fehler seiner teuren Anwälte. Geld regelt eben nicht alles.
    Und großer Dank gilt unserem Anwalt – Jaspar Prigge – der sich eben wirklich gut in Medienrecht auskennt und uns toll vertreten hat.

    Update 6. September 2024

    Wir haben einen Verhandlungstermin vor dem Oberlandesgericht!
    Am Montag, den 9. September 2024 wird dort unsere Berufung gegen das Urteil des Landgerichts verhandelt.
    Und noch eine gute Nachricht: Wir haben dafür Prozesskostenhilfe erhalten. Diese bekommt man nur dann, wenn erwartbar ist, dass eine Klage, ein Verfahren Erfolg haben kann.
    Unser Prozessgegner – der Erdölmilliardär M. Zeligman mit seinem Unternehmen Concept Oil Services hat über sein Anwaltsbüro Partsch und Partner intensiv versucht, dies zu verhindern. In seiner Einlassungen wird uns wechselweise vorgeworfen, eigentlich genug Geld für solche Prozesse zu haben oder eigentlich insolvent zu sein.
    Jetzt wird also das Oberlandesgericht entscheiden, ob wir das Recht haben, über die Geschäfte mit russischen Erdöl zu berichten oder ob die Geschäftsinteressen eines Immobilieninvestors höher wiegen.
    Drückt uns die Daumen am Montag!

    Update 9.1.2024

    Wir melden uns auch im neuen Jahr mit neuen Nachrichten über unseren Rechtsstreit mit dem Erdölmilliardär M. Zeligman und seinem Unternehmenskonstrukt Concept Oil Services Ldt.

    Zuerst die tollste Nachricht: Ihr habt über 11.000 € für die Unterstützung für diesen Prozess gespendet!!!!
    Damit konnten wir alle aktuellen Rechnungen begleichen.
    Falls wir den Prozess gewinnen (und klar werden wir das!) haben wir ganz viel Geld in der politischen Aktionskasse für Potsdam und brauchen viele Ideen und Vorschläge, wie wir das Geld einsetzen.

    Auch eine gute Nachricht: Unser Antrag auf Prozesskostenbeihilfe beim Oberlandesgericht wurde bewilligt!!!!
    Damit können wir allen weiteren Verfahren wesentlich entspannter entgegen sehen, weil unsere Partner*in – der Verein Mediamaro – nicht ständig unter diesem finanziellen Druck steht.

    Die Reaktion von Zeligman und Partsch: Dann klagen wir eben für ein Hauptsacheverfahren….
    Genau an dem Tag, als die gegnerischen Anwälte – von unserem Anwalt! – die kollegiale Nachricht erhielt, dass wir Prozesskostenbeihilfe beantragen und damit eine Berufung anstreben hat dieser dann doch noch kurzfristig seine Klage für ein Hauptsacheverfahren beim Landgericht eingereicht. Natürlich hat Partsch darüber – unkollegial – unseren Anwalt nicht unterrichtet. Wir haben die Klageschrift zwischen den Feiertagen vom Gericht bekommen.
    Schlechter Stil.
    Panik…?
    Was heißt das jetzt?
    Es wird in diesem Jahr ein förmliches Verfahren vor dem Landgericht zu diesem Fall stattfinden.
    Das bereiten wir jetzt vor – mit vielen neuen Recherchen und Unterlagen, mit dem Plan, Zeligman und co. als Zeug*innen vorzuladen, mit viel Unterstützung von Euch in der Stadt.

    Eben deshalb sind natürlich weitere – kleinere und größere Spenden herzlich Willkommen!
    Für Aktionen, Recherchen, Öffentlichkeit werden wir auch 2024 jeden Euro brauchen – um zu gewinnen!

    Update 25.11.2023

    In seinem Urteil von Oktober 2023 hat das Landgericht Potsdam in fast allen Punkten dem Investor und Erdölmilliardär Michael Zeligman Recht gegeben. Dabei wurden nicht die inhaltlichen Aussagen – die ja meist aus internationalen Medien stammten – bezweifelt, sondern maßgeblich war für das Gericht, dass Herr Zeligman eidesstattlich versicherte, er würde dies DERZEIT nicht mehr tun. Insgesamt wurde die Ehrverletzung und Gewerbefreiheit des Investors als höheres Gut anerkannt, als das Recht auf freie Meinungsäußerung auf unserem Blog.

    Der Streitwert wurde astronomisch hoch mit 150.000 € angesetzt.
    Auf uns kommen deshalb ziemlich hohe Verfahrenskosten zu.
    Dafür bitten wir Euch um Unterstützung!

    Stand heute sind über 8.500 € an Spenden eingegangen – Danke!!!
    Am Freitag, den 24.11.2023 fand eine große Soliparty mit über 300 Menschen statt – Toll.

    Am 23.10.2023 haben wir einen Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Brandenburg gestellt. Dies ist gekoppelt mit eben einem solchen Antrag auf Berufung.
    Wenn der Prozesskostenantrag durch geht werden wir vor dem OLG weiter für unsere Rechte kämpfen.
    Inzwischen wissen wir, dass der gegnerische Anwalt auch eine wichtige Frist nicht eingehalten sind – unsere Chance sind gestiegen!

    Das Netzwerk „Stadt für alle“ hat bereits einige Recherchen über die Geschäftsmodelle von Investoren in Potsdam veröffentlicht.
    Sie haben unterschiedliche Aufmerksamkeit erzielt, aber immer den Finger in die Wunde gelegt, dass diese Investoren mit undurchsichtigen Finanzierungen vor allem auf eine hohe Rendite abzielen, ihnen aber soziale und ökologische Belange ziemlich egal sind.
    Auch Klagen haben wir schon erlebt, meist gewonnen und durchgestanden.

    Mit unserer neusten Veröffentlichung „Wie Profite aus dem Geschäft mit russischen Erdölprodukten in Potsdam angelegt werden…“ aber haben wir wohl in ein Wespennest gestoßen.

    Denn nun erleben wir ein richtig großes gerichtliches Verfahren.
    Der Milliardär Michael Zeligman – wohnhaft in Monaco und seine Concept Oil Services Ldt., ein milliardenschwerer Erdölkonzern – mit Sitz in Hongkong klagen gegen uns.

    Zuerst hat uns sein Anwaltsbüro – Partsch und Partner vom Berliner Kuhdamm (übrigens die gleichen Anwälte, die Herrn Kirsch und co. geholfen haben, die Uferwege am Griebnitzsee für die Öffentlichkeit zu sperren) – eine Abmahnung zukommen lassen. Nachdem wir die Frist haben verstreichen lassen, dann sind sie mit einer „Einstweiligen Verfügung“ beim Landgericht in Potsdam gegen uns vorgegangen.
    Inzwischen liegt uns diese vor – dabei hat das Landgericht einen Schutzbrief unseres Anwaltes ignoriert und fordert 250.000 € Strafe – ersatzweise 6 Monate Haft für den kleinen Verein Mediamaro, der die Seite des Blogs verantwortet – und nicht einmal ein eigenes Konto hat.
    Nach unserem Widerspruch hat das Landgericht bei einer ersten Anhörung deutlich werden lassen, dass es die „Ehrverletzung“ eines Erdölhändlers und Immobilieninvestors höher einschätzt, als das Recht auf freie Berichterstattung. Unseren Artikel mussten wir sicherheitshalber erst einmal vom Blog nehmen.

    Und nun kommen nach dem krassen Spruch des Landgerichts erst einmal Kosten auf uns zu.
    So geht es ganz einfach – uns zu unterstützen!


    Es wäre toll, wenn wir die mit Euch gemeinsam in einer breiten Spendenkampagne tragen könnten.
    Zeigen wir einem reichen Investor, dass seine Einschüchterungsversuche nicht funktionieren und die Stadtgesellschaft die Gerichtskosten allemal zusammen tragen kann.

    Hier könnt Ihr über die alternative Spendenplattform Twingle an uns spenden.

    Danke an den Verein INWOLE für die Möglichkeit, das über Euch machen zu können.

    Worum geht es?

    Michael Zeligman hat ein Vermögen beim Handel mit russischem Erdöl gemacht.
    Die Gründung seines Unternehmens Concept Oil Services Ltd. ist mindestens undurchsichtig, wie wir in einem Artikel von 2019 bereits dargestellt hatten – der übrigens nie rechtlich beanstandet wurde.

    In Potsdam will Zeligman über 100 Mio. € in einem sogenannten „Creativ village“ auf dem ehemaligen RAW Gelände anlegen.
    Wir sehen dieses Investment kritisch, weil hier eines der größten IT – Centren der Region entstehen soll, für welches es weder einen solchen Bedarf gibt, noch genug Arbeitskräfte in Potsdam. Ganz praktisch werden 1.000 hochbezahlte IT Fachleute einen großen Verdrängungsmechanismus im Stadtteil in Gang setzen.
    Wegen dieses Projektes hat sich eine Anwohnerinitiative gegründet, die inzwischen die erste soziale Erhaltungssatzung der Stadt politisch erzwungen hat.
    Eine Aktivistin hat dies in einer Rede vor der Stadtverordnetenversammlung mal so formuliert: „Das IT-UFO wird für Menschen gebaut, die hier NICHT wohnen, es entstehen Arbeitsplätze für Menschen, die hier NICHT leben, hier wird mit Renditen gerechnet, die NICHT in der Stadt bleiben.“

    In unserer Recherche hatten wir über die Geschäfts der Concept Oil Services Ltd. berichtet, die wir als dubios empfinden. Auf Grundlage öffentlicher Quellen haben wir im Einzelnen beschrieben, wie das Unternehmen arbeitet. Dabei haben wir uns vor allem auf Finanzmagazine wie das Wallstreet Journal und Bloomberg berufen, aber auch das Rechercheteam Public Eye aus der Schweiz.

    Wir haben dazu in den letzten Wochen eine Unmenge an Dokumenten, Veröffentlichungen und Recherchen gesammelt und können die Geschäfte belegen.

    Das Landgericht Potsdam bisher alle Anzeichen von Einschüchterung ignoriert.
    Es hat die Schutzschrift missachtet – was die „Einstweilige Verfügung“ erst ermöglicht hat.
    Es hat bisher keine Position zum vollkommen überhöhten Streitwert von 500.000 € bezogen.
    Es hat eine klar erkennbare Rechtsbeugung der gegnerischen Anwälte ignoriert, die mehrmals falsch zitieren, mit Auslassungen und Verdrehungen arbeiten.
    Es hat erkennen lassen, dass es bereit ist, auf Grund angeblich unklarer zeitlicher Bezüge die komplette Berichterstattung über die Erdölgeschäfte von Herrn Zeligman zu untersagen.

    Dies ist hier ein sogenannter SLAPP (strategic lawsuits against public participaton), ein Einschüchterungsversuch eines großen Unternehmens gegenüber einer kleinen politischen Initiative.
    In der Schweiz haben unsere Freund*innen von Public Eye dagegen kürzlich ein Netzwerk gegründet: https://www.publiceye.ch/de/mediencorner/medienmitteilungen/detail/schweizer-allianz-gegen-slapp-gegruendet

    Anfang Oktober 2023 wurde vor dem Landgericht Potsdam ein Urteil verkündet.
    Wenn es so ausfällt wie befürchtet werden wir mit großer Sicherheit in Berufung gehen.

    Dafür aber brauchen wir Eure finanzielle Unterstützung!
    Wir lassen uns nicht einschüchtern und glauben, dass es dringend nötig ist, auch in Potsdam über die Geschäftsmodelle von Investoren zu berichten. Wir sollten wissen, wer in dieser Stadt welches Geld in Projekte anlegt, die oft genug nichts mit den Bedürfnissen der Menschen vor Ort zu tun haben.

    Das Geld nutzen wir für die laufenden Kosten unseres engagierten Anwaltes, für wahrscheinlich anfallende Gerichtskosten und natürlich weitere Recherchen.
    … und vielleicht bekommen wir das ja alles zurück – wenn wir in letzter Instanz gewonnen haben!

    Danke für eure Hilfe!
    Jeder Euro zählt!

  • Warum 3. Oktober?

    Der 3. Oktober ist Tag der deutschen Einheit, die es bis heute nicht gibt. Auch gab es keine Vereinigung auf Augenhöhe, sondern einen Anschluss. Woraus bis heute viele Probleme resultieren, denn in den Folgejahren wurde nie versucht, eine Wertegemeinschaft und Einheit herzustellen. Der Termin 3. Oktober ist ohne geschichtlich relevanten Bezug. Er hat aber eine Geschichte. Eine manipulative, eine strategische, von wesentlichen Parteiinteressen geprägte Geschichte. So wie die Volkskammerwahl vom 18. März 1990. Zu dieser „freien“ Wahl kommentierte später der Bürgerrechtler Jens Reich, einer der Begründer des Neuen Forums, der auch Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten war, die Frage der Entwicklung der Demokratie in der DDR so: „Das Bonner Nilpferd ist in einer Massivität gekommen, dass man einfach hilflos war. Im Wahlkampf ist einfach der gesamte Apparatismus des Westens in den Osten gebracht worden. Dem hatten wir nichts entgegenzusetzen. Das waren in die DDR exportierte Westwahlen.“ [1]

    Das war der Ausgangspunkt für den einsetzenden Vereinnahmungsprozess des DDR-Gebietes durch die alte Bundesrepublik im Jahre 1990, die mit dem 3. Oktober einen weiteren Meilenstein erreichte.

    Wie kam es zum 03. Oktober?

    Bereits Anfang Juli 1990, unmittelbar nach der Einführung der D-Mark in der DDR hatte die Bundesregierung einen Zeitplan erarbeiten lassen, der für den 14. Oktober Landtagswahlen in der DDR und die gesamtdeutsche Wahl für den 2. Dezember vorsah. Die politischen Gewinne der D-Markt-Einführung sollten schnell abgeschöpft werden. In der Folge kam es, während die Verhandlungen zum „Einigungsvertrag“ liefen, sowohl in der DDR als auch in der Bundesrepublik zu politischen Debatten über Wahlrechts- und Datumsfragen. Einigen PolitikerInnen konnte es nicht schnell genug gehen. Der Konsumrausch „der Ossis“ sollte genutzt werden, bevor sie merken, dass durch die Währungsumstellung ihre Betriebe platt gemacht werden müssen und sie ihre Arbeit verlieren. Allerdings scheiterte im Bundestag Anfang August ein Vorziehen des Termins der gesamtdeutschen Wahl auf den 14. Oktober, so dass es hierfür beim 2. Dezember blieb. Die diesbezüglichen Wählerlisten waren gemäß geltendem Wahlrecht spätestens acht Wochen vor der Wahl zu erstellen. Dieser Termin war Sonntag, der 7. Oktober 1990.[2] Folglich mussten alle Wähler spätestens im Verlaufe der 40. Kalenderwoche zu BürgerInnen des wählenden Staates gemacht werden. Der hierfür frühestmögliche Beitrittstermin ergibt sich aus dem Beschluss des Bundeskabinetts: „Der Bundesregierung erscheint jeder Beitrittstermin sinnvoll, der nach dem 2. Oktober liegt.“ [3] Und vor dem 7.Oktober! Sie oben (Achtwochenfrist). Aber auch weil dies der Republikgeburtstag war. Eine DDR-Feierlichkeit sollte vermieden werden, den die Wahl zum Bundestag hätte ebenso am 9. Dezember stattfinden können.

    Grund für die zuletzt von der Volkskammer beschlossene Festlegung auf den 3. Oktober 1990 war die möglichst rasche Herstellung der Einheit auf Wunsch der Bundesregierung. Der 3. Oktober 1990 war der frühestmögliche Termin, der nach der KSZE-Außenministerkonferenz vom 2. Oktober lag, in der diese Außenminister über das Ergebnis der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen informiert werden sollten.[4]

    Die Festlegung des Termins erfolgte schließlich in einer am 22. August 1990 von DDR-Ministerpräsident de Maizière beantragten Sondersitzung der Volkskammer, die um 21 Uhr begann. Nach hitziger Debatte gab die Präsidentin der Volkskammer, Sabine Bergmann-Pohl, um 02:30 Uhr am 23. August 1990 als Abstimmungsergebnis bekannt:[5]

    „Die Volkskammer erklärt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit der Wirkung vom 3. Oktober 1990. Das liegt Ihnen in der Drucksache Nr. 201 vor. Abgegeben wurden 363 Stimmen. Davon ist keine ungültige Stimme abgegeben worden. Mit Ja haben 294 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 62 Abgeordnete gestimmt, und sieben Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist ein wirklich historisches Ereignis. Wir haben uns die Entscheidung alle sicher nicht leichtgemacht, aber wir haben sie heute in Verantwortung vor den Bürgern der DDR in der Folge ihres Wählerwillens getroffen. Ich danke allen, die dieses Ergebnis im Konsens über Parteigrenzen hinweg ermöglicht haben.“

    Diese Selbstaufgabe der DDR-Führung kann auch als Begründung dafür dienen, dass es nie einen Vereinigungsprozess, sondern nur eine Vereinnahmung des Ostens gab. Bei einer Vereinigung hätte es eine Diskussion über eine neue Verfassung, eine neue Nationalhymne oder gar eine neue Flagge geben können oder gar müssen. Gab es aber nicht. Geblieben ist die Vormundschaft des Westens und deren Deutungshoheit über die angeschlossenen „Ostgebiete“ und deren eigene Geschichte.

    Ob dies heute auch in Hamburg sichtbar wird, wissen wir nicht. Uns ist aber noch die blamable Eierlichkeit aus dem Jahr 2020 in Erinnerung, als in Potsdam per Gesetz gefeiert wurde.

    Ausnahmsweise verweisen wir heute aus gegebenen Anlass mal auf ein Interview im Tagesspiegel: Andreas Dresen über ostdeutschen Trotz: „Die Welt, in der wir leben, ist nicht gottgegeben“ (tagesspiegel.de)

    Kostenfrei sind hingegen unsere Beiträge zum Einheitstaumel von 2020:

    und zum Wendedankfest 2020:

    Quellen zum Text:

    [1] Bürgerrechtler Jens Reich: „Politik ist nicht mein Beruf“. FOCUS-Online-Special 20 Jahre Wende,

    4. November 2009; siehe auch  https://die-andere.org/wp-content/uploads/2020/10/aHEFT-FEB20-web.pdf Seite 33-37

    [2] Vortrag von Werner E. Ablaß, Beauftragter der Bundesregierung für Sonderaufgaben der Bundeswehr in den neuen Ländern sowie ehemaliger Staatssekretär im Verteidigungsministerium der DDR

    [3] Regierungssprecher Hans Klein, zitiert nach Stephan Eisel: Der Beitrittsbeschluss der DDR-Volkskammer (PDF; 105 kB). In: Historisch-Politische Mitteilungen. Konrad-Adenauer-Stiftung, Herbst 2005.

    [4] Kommuniqué des New Yorker Treffens der KSZE-Außenminister

    [5] Zitiert nach Stephan Eisel: Der Beitrittsbeschluss der DDR-Volkskammer (PDF; 105 kB).

    [6] Aus: DzD 1497–1498 Nr. 397 Schreiben der Volkskammerpräsidentin Bergmann-Pohl an Bundeskanzler Kohl Berlin, 25. August 1990, Chronik von 2plus4.de.

  • Welche Auswirkungen werden die Beschlüsse beim Wohnungsgipfel eigentlich in der Heimatstadt von Frau Geywitz haben?

    Auf 14 Punkte haben sich die Teilnehmer*innen des sogenannten Wohnungsbaugipfels verständigt.
    Obwohl es sich hier offiziell um ein Treffen des „Bündnisses für bezahlbares Wohnen“ handelte ist das Wort Mieten dort nirgends zu finden. Die Mehrzahl dieser 14 Punkte ist an Baufirmen und Immobilieninvestoren adressiert.
    Um aber nicht bei einer allgemeinen Kritik stehen zu bleiben haben wir diese Punkte und Maßnahmen mal auf die Landeshauptstadt Potsdam bezogen.
    Immerhin kommt die Bundesbauministerin aus Potsdam und ist in der dortigen Politik – vor allem ihrer SPD sozialisiert worden. Also sollte man denken – das wird für ihre Heimatstadt der große Wurf.
    Die hier dargestellten inhaltlichen Aussagen zu den 14 Punkten haben wir einer Veröffentlichung des RND entnommen: https://www.rnd.de/politik/14-punkte-gegen-den-wohnungsmangel-das-schlaegt-die-bundesregierung-vor-YBY674V6XVFTVE57QALSAGLIXU.html

    Hier kommt unsere Analyse.


    1. Steuerliche Anreize sollen den Wohnungsbau ankurbeln. Dafür ist laut dem Papier eine degressive – also mit der Zeit abnehmende – Abschreibung von Investitionskosten von jährlich 6 Prozent für neu errichtete Wohngebäude geplant. Der degressive Mechanismus soll für Wohngebäude gelten, deren Bau nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wird.

    Dieses Abschreibungsmodell zielt natürlich vor allem auf private Immobilienunternehmen, die in Potsdam neu bauen. Das sind vor allem Firmen wie Semmelhaack, Vonovia bzw. Quaterback. Dabei werden solche Investoren bevorteilt, die hohe Investitionskosten haben – also: Wer teurer baut, kann mehr abschreiben. Fraglich, ob dieser Anreiz dem Bau bezahlbarer Wohnungen hilft. Der Investor für Bau einer Luxusvilla am Jungfernsee hingegen profitiert.

    2. Die zunächst geplante Verschärfung des Energiesparstandards EH40 wird ausgesetzt. Diese hatte die Ampel eigentlich im Koalitionsvertrag für 2025 vereinbart. EH40 heißt: ein Bedarf von 40 Prozent der Energie eines Vergleichsneubaus. Die Erwartung ist, dass sich bei nicht ganz so hohen und detaillierten Energiesparvorgaben Bauprojekte schneller und unkomplizierter umsetzen lassen. Bei entsprechenden Verhandlungen auf EU-Ebene will sich die Regierung zudem zwar „für anspruchsvolle Sanierungsquoten für den gesamten Gebäudebestand“ einsetzen. Verpflichtende Sanierungen einzelner Wohngebäude soll es aber nicht geben.

    Potsdam hat zwar vor einigen Jahren den sogenannten „Klimanotstand“ beschlossen, große Auswirkungen auf den Gebäudesektor hatte dies aber bisher noch nicht. Im Gegenteil, noch immer werden in Potsdam nutzbare Wohngebäude abgerissen – symbolisch steht die Auseinandersetzung um den Staudenhof. Nach der Wende wurde der Großteil des Wohnungsbestandes durch saniert und modernisiert, neu angesetzte Modernisierungen dienten Investoren in der Regel eher dazu, die Mieten erhöhen zu können und Altmieter zu vertreiben wie wir an Beispielen in der Siemensstraße oder der Schlaatzstraße nachweisen konnten. Das größte Hindernis für eine energetische Sanierung im Altbaubestand sind in Babelsberg, Potsdam – West oder der Stadtmitte nicht Vorgaben für den Klimaschutz, sondern der sehr strikt gehandhabte Denkmalschutz. Der verhindert ganz oft wichtige energetische Maßnahmen und macht Sanierungen extrem teuer.

    3. Für Städte und Kommunen mit „angespannten Wohnungsmärkten“ sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Bau von bezahlbarem Wohnraum vereinfacht werden. Dafür soll eine Sonderregelung im Baugesetzbuch geschaffen werden. Diese soll dann befristet bis Ende 2026 gültig sein.

    Potsdam hat einen „angespannten Wohnungsmarkt“. Viele Maßnahmen, die auf Bundesebene beschlossen wurden, müssen aber erst in den Ländern umgesetzt werden. Brandenburg aber hat zum Beispiel das sogenannte „Baulandmobilisierungsgesetz“ gar nicht auf das Land angewandt, weswegen es auch kein Umwandlungsverbot in Potsdam gibt.
    Die hier dargestellten Rahmenbedingungen betreffen vor allem die schnelleren Baugenehmigungen und vereinfachten Bauleitpläne in neu ausgewiesenen Gebieten für den Wohnungsbau. Die gibt es aber in Potsdam praktisch kaum noch. Eventuell kann dies die Entwicklung in Krampnitz beschleunigen, aber da ist ein ganz anderes Problem das Haupthindernis, schneller bauen zu können: Die Stadt hat es versäumt, gleichzeitig und rechtzeitig eine richtige Verkehrsplanung anzuschieben und jetzt hängt die Menge der neu zu bauenden Wohnungen daran, wann die Straßenbahnanbindung irgendwann kommen wird.

    4. Im Zeitraum von 2022 bis 2027 sollen den Bundesländern „Programmmittel in Höhe von insgesamt 18,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung“ gestellt werden. „Bund und Länder übernehmen damit weiterhin gemeinsam Verantwortung“, heißt es weiter.

    Eigentlich ist die Förderung sozialen Wohnungsbaus ein ganz wichtiges Instrument.
    In Brandenburg werden diese Mittel der Wohnungsbauförderung durch die ILB ausgegeben.
    In den letzten Jahren wurden sie in Potsdam aber fast ausschließlich durch die kommunale Gesellschaft ProPotsdam und manchmal durch Genossenschaften in Anspruch genommen. Private Immobilienunternehmen haben bewusst darauf verzichtet und keine Wohnungen mit Mietpreis – und Belegungsbindung gebaut. Es ist nicht erkennbar, dass sich daran etwas ändern sollte. 3 Mrd. Euro pro Jahr aufgeteilt auf 15 Bundesländer werden sicher auch wenig an an den aktuellen Richtlinien ändern. Und die bedeuten inzwischen selbst für kommunale Gesellschaften, dass sie bei den aktuellen Baukosten mit den Förderkriterien der ILB gar nicht mehr im vorgegebenen Segment von Sozialwohnungen bauen können.

    5. Die KfW-Förderprogramme „Kinderfreundlicher Neubau“ und „Wohneigentum für Familien“ sollen attraktiver gestaltet und erweitert werden – beispielsweise durch das Anheben von Kredithöchstbeträgen.

    Dieses Instrument richtet sich an Menschen, die ein Eigenheim bauen wollen oder eine Eigentumswohnung kaufen.
    Ersteres ist in Potsdam inzwischen nahezu ausgeschlossen – es gibt schlicht nicht genug Bauland und für neue Einfamilienhaussiedlungen werden keine neue Flächen ausgewiesen.
    Der Bau von Eigentumswohnungen – meist als Anlageobjekt geplant – ist schon jetzt hoch umstritten in der Stadt. Die Zahl der Selbstnutzer*innen ist sehr gering. Die hier aufgerufenen Preise nähern sich mit 8.000 – 10.000 €/ m² inzwischen dem Niveau von München an. 49 Jahresraten kostet das dann für eine Familie, die eine solche Wohnung kaufen möchte. Keine Bank finanziert so etwas – auch nicht mit dem neuen KfW – Programm. So werden am Ende wieder Anleger mit viel Vermögen aus den alten Bundesländern oder dem Ausland hier Eigentumswohnungen bauen und kaufen – und diese dann über eine Wohnungsverwaltung auf den Mietmarkt bringen und diesen mit noch höheren Mieten noch mehr anheizen.

    6. In den Jahren 2024 und 2025 soll das Wohneigentumsprogramm „Jung kauft Alt“ den Kauf sanierungsbedürftiger Bestandsgebäude attraktiver machen. Dem Papier zufolge soll es über die staatliche Förderbank KfW abgewickelt und durch den Klima- und Transformationsfonds finanziert werden.

    Wie schon beschrieben, gibt es diesen sanierungsbedürftigen Bestand in Potsdam kaum noch. Und wenn, dann ist dies eher für risikofreudige Immobilieninvestoren interessant. Die auch noch aus dem Klimafonds zu fördern ist schön ein starkes Stück.

    7. Leer stehende Gewerbeimmobilien sollen zudem als Wohnraum umgebaut werden. Einer Studie des Bundesinstituts für Bau, Stadtentwicklung und Raumordnung (BBSR) zufolge gäbe es in diesem Bereich ein Potenzial von bis zu 235.000 neuen Wohneinheiten, heißt es. Dazu soll in den Jahren 2024 und 2025 ein zusätzliches KfW-Förderprogramm von rund 480 Millionen Euro aufgelegt werden.

    Das wäre tatsächlich eine gute Idee – auch für die Landeshauptstadt Potsdam.
    Allerdings: Alte, große Bürogebäude mit hoher Leerstandsquote gibt es hier nicht. In den letzten Jahren wird aber fleißig neu genehmigt, neu gebaut. Die Probleme dabei lassen sich aber mit dieser Idee nicht lösen. Ein Teil der Gewerbeimmobilien, die fertig geworden sind und eben so vermietet werden sollten haben kaum Gewerbe gefunden – wie im Brunnenviertel in Waldstadt. Jetzt ziehen da öffentliche Nutzer*innen ein: Staatliche Institutionen, Verwaltungen und neuste Idee: Eine Schule. Die Mietpreise sind dementsprechend hoch. Dann gibt es die Gewerbeimmobilien, die gerade gebaut werden. Da gehen inzwischen die Projektentwickler pleite, wie in Potsdam Project Immobilien. Deren Büroneubau am Hauptbahnhof wird wohl erst einmal eine Bauruine bleiben. Und dann gibt es noch die geplanten Großprojekte wie das IT Centrum auf dem ehemaligen RAW – Gelände oder die Mediacity auf dem Geländes des Filmparks Babelsberg. Da ist es eher gut und im Interesse der Nachbarschaft, dass sie gar nicht erst gebaut werden. Potenzial in Potsdam also: Gering.

    8. Die Bundesregierung will bis Ende 2024 in Absprache mit den Ländern eine „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“ vorlegen. Dadurch soll Bauen „einfacher, schneller und günstiger“ werden.

    Serielles Bauen ist eine gute Idee. Potsdam macht das schon bei einzelnen Gebäuden für die Unterbringung von Geflüchteten. Aber um dies in größerem Maßstab umsetzen zu können fehlt es in der Stadt schlicht an Bauland und neuen Quartieren.

    9. Die Regierung will Anreize zur Entwicklung von Bauland durch die Kommunen schaffen. Dazu soll die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) die „Abgabe BImA-eigener Grundstücke für öffentliche Aufgaben sowie den sozialen Wohnungsbau um weitere fünf Jahre fortführen“. Eigentlich war dies bis Ende 2024 befristet.

    Genau dies ist in Potsdam ein doppeltes Problem. Einmal fehlt es schlicht an verfügbaren Bauland einer Stadt, die von Wasser und Berlin umgeben ist.
    Und bundeseigene Flächen sind seit Jahren höchst umstritten. Zuletzt gab und gibt es einen heftigen Streit um das Gelände des ESV Lok Potsdam. Es gehört dem Bund und der will dort mit Hilfe eines Höchstpreisgebotes Millionen mit dem Verkauf verdienen. Ähnliche Erfahrungen hat ein Gemeinschaftsprojekt beim ehemaligen Olympischen Reiterhof in Bornstedt gemacht. Verkauft wurde nur nach Höchstgebot, das Gemeinschaftsprojekt hatte keine Chance, das ganze Gelände aber steht bis heute leer und brach. Was bitte werden die „Anreize“ sein, dies in Zukunft anders zu handhaben?

    10. Weiter heißt es, dass in einer Experimentierklausel die Lärmrichtwerte für Wohnbebauung in der Nähe von Gewerbebetrieben angehoben werden sollen. Das letzte Wort sollen bei der Anwendung der Klausel allerdings die federführenden Gemeinden haben.

    Das trifft in Potsdam schlicht nicht zu.
    Potsdam war und ist eine Verwaltungs – und Militärstadt. Gewerbe oder gar Industrie gibt es hier kaum oder wurde auf die grüne Wiese ausgelagert. Lärm ist das Letzte, was in dieser Stadt am Bauen hindert.

    11. Hauseigentümer sollen beim Einbau klimafreundlicher Heizungsanlagen unterstützt werden. Der „Klimabonus“, der Hauseigentümer beim Tausch alter, fossiler gegen neue, klimafreundliche Heizungen fördert, wird erhöht und auch auf Wohnungsunternehmen und Vermieter ausgeweitet.

    Dies ist ja eine Diskussion, die wir gesamtgesellschaftlich führen.
    Ja, wir befürworten den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen. In mindestens zwei Hausprojekten der Stadt wird dies gerade gemacht und durch die GLS so finanziert, dass keine Mieterhöhungen notwendig sind.
    Hier ist dieser Punkt aber total unklar formuliert.
    Wer sollen die Vermieter sein? Wie hoch wird der Bonus sein, damit auch große Unternehmen einen Anreiz sehen, ihre Heizungen auszutauschen. Mieterstrom und ähnliche Konzepte stehen da wieder nicht und wenn die Landeshauptstadt Potsdam weiter einen Großteil ihrer Fernwärme mit Erdgas produziert, wird sich hier kaum etwas ändern.

    12 . Die Bundesregierung will eine Senkung der Erwerbsnebenkosten beim Immobilienkauf. Den Ländern soll dafür eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbssteuer ermöglicht werden.

    Das ist – sicher nicht nur in Potsdam – ein Subventionsprogramm für Immobilienspekulanten!
    Wie oben schon beschrieben kaufen Menschen, die in der Stadt wohnen kaum Häuser. Sie sind wegen der Bodenpreise schlicht unbezahlbar. Eigenheime werden kaum noch gebaut, sehr selten verkauft.
    Häuser – so kann man das gut beim Immobilienmarktbericht der Stadt oder verschiedener Portale wie Engels & Völker oder Dahler & Company lesen – werden fast ausschließlich im Luxussegment verkauft. Villen am Heiligen See, am Jungfernsee oder der Berliner Vorstadt erzielen natürlich weiter Höchstpreise. Für diese Käufer dann noch die Grunderwerbsteuer zu senken ist schon eine paradoxe Subvention.
    Aber wahrscheinlich braucht es das Instrument gar nicht. Wir haben bei mehreren Verkäufen größerer Wohnungsbestände – zum Beispiel in Zentrum Ost oder in Bornstedt – die Anwendung sogenannter Share Deals beobachten können. Dann zahlen die künftigen Besitzer*innen gar keine Grunderwerbssteuer.

    13. Um Bauvorhaben noch schneller planen und genehmigen zu können, soll mit den Bundesländern ein „Pakt für Planungs- und Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ geschlossen werden. Geplant sind Änderungen der Landesbauordnungen, sodass beispielsweise Dachgeschosse einfacher zu Wohnzwecken genutzt werden können oder einmal erteilte „Typengenehmigungen für das serielle und modulare Bauen“ bundesweit Gültigkeit erhalten.

    Das ist sinnvoll – wie wir oben schon dargestellt haben.
    Wie viel davon in Potsdam umsetzbar ist – das ist allerdings fraglich.

    14. Die lange geplante Wohngemeinnützigkeit soll 2024 an den Start gehen. Dabei sollen Vermieter, die dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen, steuerlich begünstigt und gefördert werden.

    Am Ende kommt dann endlich ein Instrument, was Mieter*inneninitiativen und stadtpolitische Gruppen seit Langem fordern.
    Nur: In Potsdam ist dies kaum vorstellbar.
    Die kommunale Gesellschaft ProPotsdam als gemeinnützige Gesellschaft.
    Traumhafte Idee.
    Nur: Wir können uns das bei der Politik von SPD, CDU und Grünen in der Stadt überhaupt nicht vorstellen. Die ProPotsdam hat in Potsdam Aufgaben und Funktionen, die nur sehr wenig mit Gemeinnützigkeit zu tun haben: Abrisse von Gebäuden wie der Fachhochschule und den Staudenhof, Verkauf von Grundstücken und Häusern nach Höchstgebot, Sponsoring und Gläubiger bei der Stadt.
    So fällt unser Fazit eher ernüchternd aus.
    Viele der „Punkte“ treffen auf Potsdam gar nicht zu und/ oder fördern aus unserer Sicht die Falschen.
    Ob mit diesem Programm in der Stadt in nächsten Jahren mehr bezahlbare Wohnungen entstehen erscheint uns mehr als fraglich.
    Eigentlich ist es eher genau die Wohnungspolitik, welche wir von der SPD hier in Potsdam seit Jahren sehen. Große Symbole, viel Sympathie und Unterstützung für Immobilienunternehmen, kaum konkrete Schritte zum Schutz von Mieter*innen.

    Da hat Frau Geywitz gut gelernt.

  • Journalismus bedeutet immer noch Mut und Haltung

    Journalismus bedeutet immer noch Mut und Haltung

    Ein Kommentar zur Berichterstattung über das Vorgehen eines Erdölmilliardärs gegen „Stadt für alle“ in Potsdam

    In dem Antrag für eine „Einstweilige Verfügung“ über die Berichterstattung zum Investor auf dem ehemaligen RAW – Gelände Michael Zeligman wird uns „Verdachtsberichterstattung“ vorgeworfen.
    Wir hätten presserechtlich die Pflicht gehabt, Michael Zeligman „anzuhören“.
    Mal abgesehen davon, dass wir keine Presse sind, sondern eine politische Initiative.
    Aber der Bericht von Henri Kramer in der PNN vom 13.09.2023 zur Anhörung über unseren Widerspruch zu eben dieser Verfügung vor dem Landgericht Potsdam erfüllt dann alle Kriterien einer solchen „Verdachtsberichterstattung“. Henri Kramer ist mindestens dreimal an mir als bekannten Sprecher des Netzwerkes vorbeigelaufen – ohne mich anzusprechen. Natürlich hat er auch unseren Anwalt nicht um Stellungnahme gebeten. Statt dessen wird fast eins zu eins die Position von Herrn Zeligman und seinem Anwalt Herr Partsch wieder gegeben.
    Das krasseste Beispiel für eine geradezu falsche Berichterstattung ist die Aussage: „Die Concept Oil Services hält sich vollständig an alle internationalen Sanktionen“ – (dies) würde(n) in dem Text nicht erwähnt, so Partsch.“
    Im durch die Verfügung betroffenen Artikel hingegen heißt es aber wörtlich: „Nein – wir behaupten hier nicht, dass Michael Zeligman gegen Sanktionen verstößt.“ Genau dies hatte Henri Kramer übrigens in einem ersten PNN – Artikel vom 30.07.2023 richtig wieder gegeben – und jetzt offensichtlich vergessen.

    Leider fügt sich das nahtlos in die lokale mediale Berichterstattung über diesen brisanten und hochpolitischen Fall ein.
    Wir haben seit gut 6 Wochen versucht, viele regionale Medien – natürlich auch die PNN und die MAZ, aber auch RBB, TAZ, Tagesspiegel oder ND auf diesen Fall aufmerksam zu machen.
    Wir haben ihnen neue, noch nicht veröffentlichte Unterlagen zugeschickt, darauf aufmerksam gemacht, was es bedeutet, wenn ein Erdölhändler seine Gewinne ganz offensichtlich in Immobilien und Berlin und Potsdam anlegen will. Natürlich kenne ich längst Berichte russischer Oppositionsmedien wie https://istories.media/ über viel tiefere Verwicklungen von Zeligman in das Russland von W. Putin.

    Sie wollen nicht.

    Dabei ist es eigentlich egal, ob sie sich nicht trauen – wie hinter vor gehaltener Hand immer wieder formuliert – oder keine Kapazitäten haben – oder dies nicht wirklich politisch für schlimm halten.
    Fakt ist: Lokale Medien greifen diesen Fall nicht auf.
    Sie nutzen weder ihre technischen und finanziellen Möglichkeiten, um weiter zu recherchieren, noch haben sie den Mut, offensichtliche Fragen auch öffentlich zu stellen.

    Dies ist ein absolutes Armutszeugnis für die Meinungs – und Pressefreiheit – eigentlich für die Demokratie.
    Dabei greifen sie noch nicht einmal diesen offensichtlichen SLAPP auf. SLAPP bedeutet: „Mit SLAPPs (strategic lawsuits against public participaton) sollen kritische Stimmen zum Schweigen gebracht werden.“ formuliert das Umweltinstitut und inzwischen auch die EU.

    Im Fall des Erdölmilliardärs Zeligman gegen „Stadt für alle“ hat der Kläger einen völlig überdimensionierten Streitwert von 500.000 € angesetzt und fordert Tausende Euros an Anwaltskosten.
    Er hat in seinem Antrag auf „Einstweilige Verfügung“ mit Auslassungen und falschen Zitaten gearbeitet. Der Vorstandsvorsitzende eines Vereins ohne Konto soll 250.000 € zahlen oder für 6 Monate ins Gefängnis gehen.
    Solche überdimensionierte Drohungen oder Forderungen nach beglaubigten Übersetzungen ziehen sich durch das ganze Verfahren.
    Aber weder das Landgericht, noch die lokale Presse haben darauf jemals Bezug genommen.

    Offensichtlich wollen sie nicht.

    Für mich persönlich bleibt heute eine große Enttäuschung in das, was uns immer wieder als Rechtsstaat mit Meinungsfreiheit und Presserecht dargestellt hat.
    Die vorsitzende Richterin hat das so formuliert. Die „Ehrverletzung“ eines Erdölmilliardärs zähle mehr als die Freiheit der Berichterstattung einer Bürgerinitiative.
    Wow.
    Im Grunde haben Zeligman, Partsch und co. heute deutlich gemacht: Getraut euch ja nicht, das Image von Investoren zu beschädigen.
    Und das Landgericht Potsdam scheint ihnen folgen zu wollen.

    Nicht mit mir.
    Dazu habe ich mich in meinem politischen Leben schon zu oft mit den Mächtigen in diesem und vergangenen Ländern angelegt.
    Ich bleibe dabei.
    Es braucht Mut und Haltung, sich mit eben diesen anzulegen.
    Das tue ich weiter – selbst, wenn mir dadurch juristisches Ungemach drohen sollte.
    Es ist es wert. Für eine soziale Stadt mit Freiräumen und ohne Renditeobjekte.
    Ich will kein riesiges IT Centrum mitten in Potsdam, was aus Gewinnen von Geschäften mit russischem Erdöl finanziert wird – egal ob von 2015, 2022 oder heute.

    Übrigens:
    Das Henri Kramer in der PNN dann auch noch die große und vielfältige Kundgebung vor dem Landgericht und die Teilnahme ukrainischer Aktivist*innen unterschlägt macht das Fass voll.
    Ich erinnere mal daran, wie sich eben dieser „Journalist“ noch 2022 für Solidarität mit den Menschen in der von Russland angegriffenen Ukraine einsetzte – leicht und richtig vor allem auf Twitter nachzulesen.
    Davon ist nun nichts mehr übrig geblieben. Jetzt sind alle seine Berichte über den Fall Zeligman und RAW die reine Wiedergabe der Position eines Erdölmilliardärs, der ganz sicher und ganz lange mit diesem dreckigen Rohstoff gehandelt und damit natürlich auch die russischen Staatskassen gefüllt hat.
    Und hier noch mal ganz persönlich, weil ich die Dokumente aus der Schweiz, aus Russland, Zolldaten und Schiffsbewegungen kenne und gelesen haben: Natürlich hat die Concept Oil Services Ldt. bis mindestens Dezember 2022 mit russischem Erdöl große Geschäfte gemacht – also mitten im Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine.

    Ich freue mich auf Eure Reaktionen.

    Holger Zschoge

    Dieser Kommentar gibt nicht zwangsläufig die Meinung der Redaktion und des Vereins Mediamaro wieder, sondern ist die persönliche Position des Autors,

  • Der Fall Zeligman und RAW: Pressemitteilung zur heutigen Anhörung vor dem Landgericht

    Schwierige Verhandlungen vor dem Landgericht

    Heute fand im Landgericht eine öffentliche Anhörung zwischen den Anwälten des Investors auf dem Potsdamer RAW Gelände (Michael Zeligman, vertreten von Partsch und Partner) und der Vertretung des Mediamaro e.V. (Dr. Jasper Prigge), der rechtlich für die Inhalte auf dem Blog der städtischen Initiative „Potsdam – Stadt für alle“ verantwortlich ist.
    Dabei hat die verantwortliche Richterin eine aus unserer Sicht schwierige und politisch – rechtliche falsche Einschätzung der Positionen vorgenommen.

    Investor wollte städtische Initiative einschüchtern
    Ende Juli veröffentlichte „Stadt für Alle“ einen Artikel, der die Erdölgeschäfte in Russland einer der Firmen des RAW Investors zum Thema machte. Informationen über den Ankauf von russischem Erdöl wurden hierfür von bekannten Medien wie Bloomberg oder der Wallstreet Journal bezogen und als Zitate ausgewiesen. Dennoch beauftragte der Investor einen Anwalt, um gegen die erneute Veröffentlichung der Aussagen vorzugehen. Die juristischen Schritte des Investors führten zur zwangsweisen, zwischenzeitlichen Löschung des betreffenden Artikels vom Blog und der Anhörung vor dem Landgericht Potsdam.

    Schwierige und sehr unterschiedliche Einschätzungen
    Der Tenor der Einschätzungen der Richterin im Landgericht ging in zwei Richtungen. Unser Artikel würde suggerieren, dass wir Herrn Zeligman den Handel mit russischem Erdöl Zeligman „heute“ vorwerfen. Dies ist aus unserer Sicht nicht der Fall. Wir haben deutlich angegeben, auf welche Quellen wir uns beziehen und es ist klar, wann diese veröffentlicht wurden. Auf diese haben wir unsere Recherche gestützt. Als kleine Initiative können wir nur mit öffentlich zugänglichen Informationen arbeiten.
    Außerdem hielt die Richterin die Verwendung von Sekundärquellen mehrmals für problematisch.
    Auch hier fand kaum Beachtung, dass wir über unseren Anwalt natürlich inzwischen die beglaubigten Übersetzungen der Primärquellen vorgelegt haben und diese wortgleich sind. Dies wurde insbesondere beim Streit um einen wichtigen Artikel des Wallstreet Journal deutlich. Ignoriert wurde auch, dass alle diese internationalen Medien, die wir als Quellen verwendet haben, offensichtlich nie abgemahnt wurden. Dies heißt im Grunde, dass der Wahrheitsgehalt oder die Tatsachen dort nicht bestritten werden. Aber, so die Richterin „in einem Artikel aus dem Juli 2023 sind Tatsachen aus dem Jahr 2022 unrelevant“. Dies sieht unser Anwalt und natürlich auch wir selbstredend ganz anders.
    Eine sehr ernüchternde Schlussfolgerung wäre also, dass die Verwendung öffentlicher Quellen für politische Initiativen kaum mehr so möglich ist.

    Politische Dimensionen
    Völlig außer Acht gelassen wurden die politischen Dimensionen dieses Falles.
    Weder ging das Landgericht auf die einschüchternde Vorgehensweise der Gegenseite ein, noch auf ihr eigenes Verschulden der Nichtbeachtung unserer Schutzschrift.
    Besonders problematisch ist es für uns, dass der Handel mit russischen Erdöl durch einen Milliardär, der dieses Geld hier anlegen will nicht einmal thematisiert wurde.
    Gerade für die Menschen aus der Ukraine, die im Gerichtssaal und bei der Kundgebung dabei waren ist dies eine ganz schwere Situation.
    An der Kundgebung vor dem Landgericht beteiligten sich knapp 50 Menschen. Dies ist für uns eine große Ermutigung, weiter zu machen. Es ist in Potsdam ein Thema, woher das Geld für das große und aus unserer Sicht falsche IT – Centrum auf dem ehemaligen RAW Gelände kommt.

    Initiative macht weiter und fordert Stadtpolitik auf, endlich genauer hinzusehen
    Es bleibt dabei: Dies ist hier ein sogenannter SLAPP (strategic lawsuits against public participaton), ein Einschüchterungsversuch eines großen Unternehmens gegenüber einer kleinen politischen Initiative. Krass, dass dies ein Landgericht in Potsdam völlig ignoriert.

    Das Netzwerk „Stadt für alle“ wird weiter Rechercheergebnisse über Zeligman und seine Unternehmen zusammentragen und veröffentlichen. Seit Beginn des Verfahrens haben wir ganz viele neue Informationen erhalten – so von oppositionellen russischen Journalist*innen und der Schweizer Initiative Public Eye. Diese werden wir jetzt aufarbeiten und natürlich veröffentlichen.

    Gemeinsam mit unserem Anwalt werden wir die Verkündung und deren Begründung sorgfältig anschauen und gegebenenfalls in Berufung gehen.

    Wichtig ist aber die stadtpolitische Dimension dieses großen – internationalen Falls.
    Was tut die Stadt Potsdam, damit es in Zukunft nicht mehr zu solchen Bedrohungsszenarien gegenüber bürgerschaftlichem Engagement in Potsdam kommt?

    Wir als Netzwerk „Stadt für Alle“ fragen die Stadtverordneten ernsthaft:

    • Ist ein Investor, der eine Bürgerinitiative dermaßen einschüchtert und bedroht, wirklich eine gute Wahl für Potsdam?
    • Ist ein Investor, der in Potsdam Geld anlegt, das er sehr wahrscheinlich aus russischem Erdöl erwirtschaftet hat, wirklich eine gute Wahl?
    • Haben die Solidaritätsbekundungen der LHP gegenüber den Kriegsopfern aus der Ukraine vor diesem Hintergrund nicht ihre Glaubwürdigkeit verloren?
    • Ist ein Investor, der sein Vermögen auch mit dem Export von fossilen Energieträgern wie Öl erwirtschaftet, für eine Stadt im Klimanotstand die richtige Wahl?
    • Ist es spätestens jetzt nicht an der Zeit, Mechanismen einzuführen, die die Stadt vor solchen Investoren bewahren oder zumindest deren Vorzugsbehandlung verhindern?

    Netzwerk „Stadt für alle“ – 13.09.2023